Urteil im Fall Heinz Grill gegen Süddeutsche Zeitung


Das Landgericht Hamburg hat im Fall Heinz Grill gegen die SZ-München ein Urteil gesprochen. Im Namen des deutschen Volkes wurde die Süddeutsche Zeitung (SZ) in acht Fällen wegen falschen Tatsachenbehauptungen verurteilt. Das ist viel. Man kann sich mal irren, falsch recherchieren, aber gleich achtmal in einem einzigen Artikel. Das ist schon ein deutliches Indiz für schwerere Verleumdungsabsicht. Für eine Zeitung, die den Anspruch hat, seriös zu sein, ist es ein beschämendes Urteil.

Ein Grundsatz journalistischer Arbeit ist, dass jede Behauptung durch zwei unabhängige Quellen gesichert sein sollte. Ansonsten sollte der Mangel an Belegen zumindest im Artikel gekennzeichnet sein. Vor Gericht reicht sogar eine glaubwürdige Quelle. Die SZ konnte jedoch keine einzige Quelle bzw. keinen einzigen gültigen Beweis für ihre tollkühnen Behauptungen vorlegen.

Immer wieder beteuert die SZ vor Gericht, sie hätte Herrn Grill gar nicht diskreditieren oder einer Straftat bezichtigen wollen und sie hätten ihn auch nicht als Sekte diffamieren wollen. Es sei ihr nur darum gegangen, Verbindungen herzustellen, nach dem Motto, wenn er mit jemandem Kontakt hat, der wieder mit einer unliebsamen Person Kontakt hatte, dann wird schon etwas an ihm hängen bleiben. Kontaktschuld heißt diese Diffamierungsmethode, mit der man heute jeden Menschen diskreditieren kann, denn jeder Mensch hat irgendwelche Kontakte und Verbindungen zu anderen Menschen. Diese Diffamierungsmethode basiert in der Regel nicht auf Tatsachen und Fakten, sondern auf Möglichkeiten. Es werden Sachverhalt und Rückschlüsse nicht behauptet, sondern lediglich nahegelegt. Der Leser zieht die Schlüsse selbst und die Zeitung bleibt weitgehend unangreifbar. Heinz Grill nennt das „verdeckte Tatsachenbehauptung“. Und die SZ beherrscht diese Methode perfekt.

Wie kam es dennoch zu dieser Verurteilung?

Auch bei der Kontaktschuld müssen die Anknüpfungstatsachen stimmen, sonst ist es Verleumdung.

1. Beispiel:

Die SZ berichtet, es habe ein Ermittlungsverfahren gegeben wegen angeblichen Mordes. Obwohl gegen den dortigen Beschuldigten wegen dessen unerwarteten Todes nicht mehr ermittelt werden kann, sei das Ermittlungsverfahren immer noch nicht eingestellt. Die SZ schreibt nicht, aber legt nahe, es habe weitere Beteiligte gegeben, gegen die immer noch ermittelt werde. So habe es eine 20-seitige Anklageschrift gegeben, in der der Name Heinz Grill nahezu auf jeder Seite auftauche. Die Staatsanwaltschaft habe die Verbindung zwischen ihm und den Opfern eines Tötungsdeliktes recherchiert. Die SZ schreibt nicht, aber sie legt nahe, dass auch die Justizbehörden zu dem Ergebnis gekommen seien, dass Heinz Grill Tatbeteiligter sei. Die Justizbehörden würden sich aber jetzt, wohl aus Angst vor Heinz Grill, nicht äußern. Er sei schließlich auch in weiteren Fällen in Kontakt mit Menschen gestanden, die einen Mordkomplott geschmiedet hätten.

Die SZ vermeidet weitestgehend konkrete Beschuldigungen, legt aber doch nahe, dass es intensive Verbindungen zu einem kriminellen Milieu gegeben hat. Wörtlich heißt es in dem SZ-Artikel: „Wer sich heute dem Grill-Kosmos nähert, spürt eine diffuse Angst. Sie äußert sich darin, dass von offizieller Seite kaum eine Meinung einzuholen ist“. Es gebe also allen Anlass, Angst vor Heinz Grill zu haben, wenn schon nicht eine konkrete, so doch zumindest eine diffuse.

Das Ziel dieser Angsterzeugungsstrategie ist klar: Heinz Grill zu diffamieren und ihn aus dem öffentlichen Dialog auszugrenzen. Wer zu ihm Kontakt aufnimmt, kommt in Verbindung mit einem kriminellen Milieu, aus dem er sich nicht mehr leicht befreien kann. So jedenfalls lautet die Botschaft der SZ.

Hier nun greift das Landgericht (LG) Hamburg ein. Wenn die Zeitung schon so exzessiv diskreditiert, dann müssen zumindest die Fakten stimmen, mit denen sie das tut.

Doch vor Gericht stellte sich heraus, dass es weder die angeblichen Mordanklage noch den angeblichen Mordkomplott gegeben hat. Im Urteil heißt es wörtlich:

Damit ist die Beklagte [die SZ] für die Wahrheit der Behauptung einer von mehreren Personen geplanten Tat beweisfällig geblieben. Mithin fehlt es auch an ausreichenden Anknüpfungstatsachen für das Vorliegen einesMordkomplotts“, zu dem denklogisch mehrere Personen gehören.“

Urteil vom 28.5.2021, S. 26

Es stellte sich heraus: Heinz Grill war in der Anklageschrift nicht Verdächtigter, sondern Zeuge. Und zwar Zeuge nicht für eine Straftat, sondern Zeuge für die Lebensumstände der Beteiligten. Weiterhin stellt das Gericht fest, dass das Ermittlungsverfahren eben gerade nicht, wie es die SZ behauptet, weitergeführt, sondern unmittelbar nach dem Tod des Beschuldigten eingestellt wurde. Es hat also keine weiteren Verdächtigen gegeben. Nebenbei stellte sich heraus, dass die Anklageschrift nicht 20, sondern 16 Seiten umfasst und der Namen von Heinz Grill nicht auf nahezu allen Seiten, sondern lediglich auf sieben auftaucht und auch nicht dort, wo es um die Straftat geht, sondern wo es um die Lebensumstände der Personen geht, über die er als Zeuge befragt wurde. So viele Fehler in einem einzigen Absatz kann ein professioneller Journalist normalerweise gar nicht machen.

Auf Nachfrage des Autors stellt sich des weiteren heraus, dass die deutschen Justizbehörden sich nicht aus Angst vor Heinz Grill einer Stellungnahme enthielten, sondern weil sie keine Daten über ihn gespeichert haben. Es liegt nichts gegen ihn vor. Er war nie Verdächtigter oder gar Beschuldigter in einem Strafverfahren.

Wie man sieht, handelt es sich also in allen Punkten um falsche Tatsachenbehauptungen. Und dies ist nur eines der Beispiele, wie die Zeitung mit falschen Tatsachenbehauptungen beim Leser Schlüsse nahelegt, die ein völliges Gegenbild der Realität erzeugen.

2. Beispiel

Die Journalisten der SZ waren in ihrem Hetz-Artikel so verblendet, dass sie nicht nur versäumten, die Tatsachen richtig zu recherchieren, sondern sogar Herrn Grill selbst zweimal falsch zitierten, einmal sinngemäß falsch und einmal wörtlich falsch, also mit völlig geändertem und sinnentstellendem Wortlaut. Auch hierfür erteilt das Landgericht den Journalisten der SZ eine Ohrfeige. Jemanden zu beleidigen und zu diskreditieren ist schon übel genug, dabei aber auch noch falsch zitieren und dem Verleumdeten die eigenen Worte im Mund umdrehen, das ging auch dem LG zu weit. Wörtlich heißt es im Urteil:

Ein unrichtiges, verfälschtes oder entstelltes Zitat verletzt das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen (BVerfG, NJW 1993, 2925). Geht es um eine Kritik, wird der Betroffene als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt. Als Tatsachenbehauptung ist das Zitat eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf (BVerfGE 54, 208, 217 = NJW 1980, 2072). An die Zitattreue werden daher strenge Anforderungen gestellt: Wer zitiert, muss sich an Wortwahl und Gedankenführung des Zitierten halten (BGH, NJW 1982, 635,· 636; vgl. zum Ganzen Peters, NJW 1 ~97, 1334). Danach ist die zu 1. Ziff. 1 beanstandete Äußerung auch in dieser Hinsicht in der Abwägung unzulässig.

Urteil vom 28.5.2021 LG Hamburg Az. 324 O 569/19, S. 20
3. Beispiel

Die SZ berichtet von einer Person, die in einem Brief behauptet habe, „Mütter würden ihre Kinder vor Heinz Grill prügeln, um ihm zu zeigen, dass Grill wichtiger sei als das eigene Kind.“ (SZ)

Das LG Hamburg erteilt der SZ auch in diesem Punkt eine hundertprozentige Klatsche. Auch dieser Brief wurde von der SZ völlig falsch zitiert: Im Urteil heißt es, dass in dem Brief weder eine noch mehrere Mütter vorkommen, die ihre Kinder geschlagen hätten. Und von der Gegenwart oder gar Beteiligung von Heinz Grill ist schon überhaupt nicht die Rede. Ebenso enthält der Brief nichts über die Motivation einer Ehrerbietung.

Wörtlich heißt es im Urteil:

Das Verständnis der Äußerung ist, dass mindestens zwei Mütter als Zeichen ihrer „Ehrerbietung“ für den Kläger ihre Kinder in Anwesenheit des Klägers geschlagen hätten. Dies ist indes prozessual unwahr. Die Beklagte [die SZ] kann sich insoweit nicht mit Erfolg auf das Schreiben von Frau N.N [durch den Autor geschwärzt] aus Anlage B6 berufen. Denn dort wird lediglich von einem einzigen Fall eines körperlichen Übergriffs auf ein Kind berichtet, wobei sich aus dem Schreiben nicht eindeutig ergibt, dass es sich um ein eigenes Kind dieser Frau gehandelt hat, diese also dessen Mutter gewesen ist. Zudem ergibt sich insbesondere aus dem Schreiben nicht, dass der Kläger zu diesem Zeitpunkt anwesend war, da es lediglich heißt, der Vorfall habe sich „während eines Seminars“ zugetragen. Auch zu der Motivation der Frau verhält sich das Schreiben nicht, da es dort nur heißt, die Frau sei sich ’nicht zu schade‘ gewesen, das Kind zu verprügeln.

Urteil vom 28.5.2021, S. 26

All diese Anschuldigen hat die SZ also selbst erfunden und in diesen Brief hineingelegt. Sie hat dabei einen Brief benutzt, der wegen seines verleumderischen Inhalts bereits Gegenstand einer Schadenersatzklage war und immer noch ist. Damit aber noch nicht genug, sie zitiert den Brief falsch und schafft damit gleich eine Serie unwahrer Tatsachenbehauptungen.

Bleibt noch die Frage: Warum macht die SZ das? Und woher nimmt sie die Phantasie?

Sind die Journalisten so schlecht, dass sie Sachverhalte nicht mehr richtig darstellen und nicht einmal richtig zitieren können? Faktentreue und richtiges Zitieren sind doch die Kernkompetenz journalistischer Arbeit. Oder müssen sie aus anderen Gründen etwas erfinden, was ordentliche journalistische Arbeit gar nicht hergibt? Gibt es jemand, der diese Kaskade an Fake-News der Zeitung vorgegeben hat?

Der Artikel verfolgt jedenfalls ganz offensichtlich und ausschließlich die Interessen der Münchner Millionärsfamilie Bornschein. Selbst die Kirchen, die ja vor ihren Missbrauchsskandalen noch eifrig im Diffamieren Anders- und vor allem selbständig Denkender waren, haben sich an dieser Verleumdungskampagne nicht beteiligt. Die SZ beteuert zwar vor Gericht immer wieder, dass sie für ihren Artikel nicht bezahlt wurde. Doch wer will ihr das bei all den aufgedeckten Lügen noch glauben? Jedenfalls deckt die SZ vor Gericht ihre Informanten und potenziellen Geldgeber, die ihr das Verfahren eingebrockt haben. Würde sie diese mit Namen benennen, dann könnten sie vor Gericht unter Eid befragt und der Ursprung der Lügen aufgedeckt werden. Der Nutzen muss also für die Zeitung höher als der Schaden sein.

In einem Punkt hat die SZ aber doch recht, dass es ein perfides kriminelles Milieu gibt. Nur hat sie es an der falschen Stelle verortet. Sie hat sich mit den Tätern solidarisiert anstatt mit den Opfern. Eine der mutmaßlichen „Informanten“ der SZ, Marianne Buchmann, selbst Mitglied des konspirativen Kreises um die Münchner Millionärsfamilie Bornschein, schreibt ihrer Komplizin in einer öffentlich gewordenen Email: „schon der Hammer, dass wir uns strafbar machen müssen“, da sich Kirche und Polizei zu wenig gegen Heinz Grill engagiert. (s. Email vom 2.4.2016, in dem sie zu Wohnungseinbruch und Ausforschung persönlicher Daten zusammen mit der Bornscheinfamilie auffordert.)

Wenn sich die SZ mit solchen Leuten solidarisiert, ist es kein Wunder, wenn sie selbst auch straffällig wird. Die Berufsehre scheint ihr zuvor schon abhandengekommen zu sein.

Streitwert

Der Streitwert beläuft sich für dieses Gerichtsverfahren auf 71.500 EUR. Die Zeitung muss nach diesem Urteil ihre Passagen ändern oder den Artikel entfernen. Schadenersatzansprüche sind damit noch nicht abgegolten und müssen in einem weiteren Verfahren ausgefochten werden. Eine Berufung gegen das Urteil ist zum jetzigen Zeitpunkt noch möglich.

Nachtrag vom 10.9.2021

Die SZ hat gegen das Urteil Berufung eingelegt, aber nur gegen 4 der 8 Punkte, in denen sie vom Landgericht Hamburg verurteilt wurde. Damit ist sie in vier Punkten also schon jetzt rechtskräftig verurteilt. Die anderen vier Punkte müssen noch am Oberlandesgericht Hamburg verhandelt werden. Die in diesem Artikel erwähnten Beispiele aus sind damit allesamt rechtskräftig verurteilt. Der unsägliche Artikel der SZ wurde bereits aus dem Internet entfernt. Schadenersatzforderungen stehen noch aus.

 

Ein Kommentar zu “Urteil im Fall Heinz Grill gegen Süddeutsche Zeitung”

  1. Erschreckend ist und bleibt, dass eine scheinbar seriöse Presse wie die Süddeutsche Zeitung bis in die tiefsten Abgründe Behauptungen zelebriert von der sie weiß, dass diese jeglicher Seriosität entbehren. Es muss also etwas an der spirituellen Weisheit und Ehre von Heinz Grill sein, das die NZ so aufhetzen lässt, dass sie ihn der Häme und Vernichtung preis geben will.
    Die Machteinflüsse derer, die alles seelische wie geistige in die Vernichtung treiben wollen, bedienen sich gerne der Medien, um ihre einnebelnden Ziele, die gegen den schöpferischen individuellen Menschen gerichtet sind zu stellen. Die Menschen sollen gehorchen, sich nicht entfalten nach den inneren Werten und spirituellen Möglichkeiten. Es zeigt sich hier, wie wichtig eine bewusste Entwicklung des tiefen Wahrnehmens und freien Denkens nötig ist, wie dies durch Herrn Heinz Grill gefördert wird.

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