Urteil in Sachen Uwe Burka


Mit dem Urteil vom 24.03.2026 durch das Landgericht Stuttgart hat die Diffamierungskampagne von Uwe Burka und Annette Schamann nun auch einen juristischen Abschluss erfahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch wenn die Gegenseite bereits Berufung angekündigt hat, hoffe ich doch, dass die Angelegenheit damit für erledigt erklärt und den aus meiner Sicht unsinnigen und zudem teuren Aktionen ein Ende gesetzt werden kann.

Das Landgericht Stuttgart hat mir in allen Punkten Recht gegeben und Schadenersatz im vollen Umfang zugesprochen. Die Streitkosten beliefen sich auf 11 450,00 EUR. Das Gericht hat in der Urteilsbegründung betont, dass der von der Gegenseite behauptete Angriff gar kein Angriff ist, der zu irgendwelchen „Notwehrmaßnahmen“ Anlass geben könnte. Deshalb seien auch die Aktionen der Gegenseite mit der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Artikeln keinesfalls legitim.

Das Foto zeigt die sogenannte „Verfassungssäule“ vor dem Landgericht Stuttgart. Die Skulptur des Bildhauers Hermann Kress zeigt eine Engelsgestalt, die die Schlange unter ihren Füßen am Boden hält. Auf der Säule ist der 1. Artikel der Baden-Württembergischen Verfassung gemeißelt.

Ich schreibe das, weil viele meiner Kunden, gerade im anthroposophischen Bereich, von der Diffamierungs-Kampagne Kenntnis erhielten und über deren ungewöhnliche Vehemenz überrascht waren und sogar zur Weiterverbreitung aufgefordert wurden. Vor dieser Weiterverbreitung würde ich aus den gerichtlich festgestellten rechtlichen Gründen dringend abraten. Sollte es jedoch zu einem Berufungsverfahren kommen, werde ich natürlich auch über dessen Ausgang berichten.

Die mir zuerkannte Schadenssumme werde ich einem spirituell-ökologischen Projekt zur Förderung der Dreigliederung und des ökologischen Anbaus stiften.

 

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