
Das Urheberrecht schützt Autor und Werk. Es erlaubt dem Autor, selbst zu bestimmen, wie und unter welchen Bedingungen seine Werke in die Öffentlichkeit gelangen. Geschützt sind geistig-schöpferische Produkte, in denen sich Gedanken, Empfindungen, Erfahrungen oder Erkenntnisse ausdrücken. Der Gesetzgeber spricht von Werken, die eine gewisse künstlerische und schöpferische Höhe aufweisen. Diese gilt es zu schützen. Dabei schützt das Urheberrecht nicht nur die wirtschaftlichen Interessen des Autors, sondern auch die innere Verbindung zwischen Autor und Werk.
Somit besitzt das Urheberrecht auch eine tiefere seelisch-geistige Bedeutung, die es lohnt, einmal näher zu betrachten:
Das Werk ist Teil der Persönlichkeit des Autors. Die Authentizität seiner Einsichten und Erfahrungen bestimmt die Wirkung seines Werkes. Stellen Sie sich einmal vor, Rudolf Steiner hätte sich, nachdem er die Philosophie der Freiheit geschrieben und die Anthroposophie begründet hatte, ganz aus seiner Lehrtätigkeit zurückgezogen und sich dem Alkohol oder Drogenkonsum hingegeben. Hätte das nicht auch Auswirkungen auf sein bisheriges Werk? Jeder, der seine Werke liest und studiert, tritt ja nicht nur in Kontakt zu den in dem Buch enthaltenen Inhalten, sondern in ganz entscheidender Weise auch zur Person, die diese Gedanken niedergeschrieben hat. Diese innere Kommunikation zwischen Leser und Urheber ist entscheidend für das seelische und geistige Potential, das in einem Werk enthalten ist. Ich würde sagen, dass die inspirative Kraft bzw. das geistige, verwandelnde Feuer vor allem durch diese innere Kommunikation stattfindet.
Ein wertvolles Werk besitzt Seele und Geist

Bei jedem schöpferischen Werk kommt es nicht nur darauf an, welche Gedanken darin enthalten sind, sondern auch darauf, wie diese individualisiert zum Ausdruck gebracht und in welche Bezüge sie gestellt werden. Man könnte sagen: Die Art und Weise, wie Inhalte in Beziehung gebracht werden, bestimmt den seelischen Gehalt eines Werkes, und die Authentizität der Erkenntnis, die Tiefe der Forschung und die Individualisierung universaler Wahrheiten kennzeichnen ihren geistigen Gehalt.
Ein Werk besitzt also Seele und Geist, und diese kommen durch diese Verbindung von Urheber und Werk zur Ausstrahlung. Würde man den Urheber von Werk trennen – ein Umstand, der heute gar nicht so selten ist –, dann würde man damit auch die Seele und den Geist ausschließen.
Wie viele Stimmen gibt es, die sagen, die Waldorfpädagogik wäre ja eigentlich ganz wünschenswert und gut, aber dieser Begründer der Waldorfpädagogik, dieser Rudolf Steiner, das war doch ein fürchterlicher Schwurbler und Rassist? Man würde die Waldorfpädagogik gerne anerkennen, wenn diese sich nur endlich von Rudolf Steiner ausreichend distanzieren würde. Das hat natürlich Wirkung. Schon beginnt sich eine nicht geringe Zahl von Pädagogen um der gesellschaftlichen Anerkennung willen von Rudolf Steiner zu distanzieren bzw. ihn zu relativieren. Sie entfernen Fotografien von ihm aus den Räumen, ersetzen Bücher durch weniger „umstrittene“, sie relativieren Aussagen und Erkenntnisse, die er veröffentlicht hat, und sagen, dass er eben auch nur ein Kind seiner Zeit gewesen sei usw. Wie einst Petrus dreimal den Christus verleugnet hat, um sich nicht selbst in Verruf zu bringen, so verleugnen nicht wenige heute Rudolf Steiner. Das ist natürlich fatal, denn eine anthroposophische Einrichtung, die ihren Begründer ausschließt und damit innerlich negiert, schließt auch die Seele und den Geist aus. Aus einer lebendigen Pädagogik, die ursprünglich auf Erkenntnis und Wahrnehmung beruht, wird dann eine Methodenlehre, die zunehmend erstarrt.

Das Urheberrecht aber schützt die Verbindung zwischen Autor und Werk und es schützt damit indirekt auch den Leser oder Rezipienten. Denn erst wenn diese Verbindung zwischen Autor und Werk ausreichend gewahrt ist, kann der Leser beiden frei begegnen. Diese freie Begegnung kann nicht stattfinden, wenn beispielsweise durch Plagiat betrügerische Motive einfließen. Sie kann auch nicht frei stattfinden, wenn das Werk missbräuchlich benutzt, utilisiert oder aus dem Zusammenhang gerissen und in einen falschen Kontext gesetzt wird.
Trotzdem gibt es immer wieder Stimmen, gerade auch in besonders aufgeklärten Kreisen der Anthroposophie, die das Urheberrecht gerne abschaffen oder zumindest umgehen möchten. Sie argumentieren mit der Idee der „Dreigliederung des sozialen Organismus“, nach der schöpferische Werke zum Geistesleben zu zählen seien: Mit diesen dürfe niemand Geschäfte machen. Geistige Werke seien, wie der Geist selbst, Allgemeingut. Verlage seien deshalb abzulehnen, da sie mit geistigen Werken Geschäfte machten. Künstler und Autoren müssten ihre Werke und Leistungen kostenfrei zur Verfügung stellen, die Allgemeinheit würde dann schon für sie sorgen, beispielsweise in Form von Spenden. Indem aber Autoren und Verlage mit den Werken Einnahmen erzielen, vergiften sie das geistige Klima, da sie das Wirtschaftsleben mit dem Geistesleben vermischen.

Eine wertvolle Skulptur benötigt auch den geeigneten Sockel und Raum zur Präsentation.
Dieses Argument erscheint auf den ersten Blick vernünftig, schließt aber in Wirklichkeit den Menschen und damit den Geist aus. Es negiert die individuelle Stellung, die ein Verleger einnimmt, indem er ein Werk publiziert, vermittelt oder präsentiert. Würden alle Kunstwerke, Bücher oder Musikkompositionen nur auf die Straße geworfen werden, ohne ihnen einen geeigneten und würdigen Platz im Leben zu geben, dann wäre das kein großer Gewinn zum Erhalt des freien Geisteslebens.
Indem aber eine Galerie Ausstellungen organisiert, ein Museum Werke pflegt und präsentiert, indem Verlage Bücher sinnvoll gestalten und publizieren und diese schließlich wieder in der Begegnung von Mensch zu Mensch vermitteln, finden die Werke und Autoren ihren angemessenen Platz im Leben. Der Verleger steht nicht zwischen Autor und Leser, sondern er gibt beiden eine angemessene Stellung und ermöglicht eine bestmögliche, freie Begegnung. Aus diesem Grund schützt das Urheberrecht auch die Leistung und Stellung von Verlagen und Galerien.
Auch wenn die heutige Informationskultur und deren schwindender Sinn der Achtung vor der Persönlichkeit des anderen das Urheberrecht als obsolet erscheinen lassen, so ist es aus meiner Sicht doch zu begrüßen, wenn die Justiz dieses noch zu wahren bereit ist.
